Bedürftige

Die Tafel kann von allen Bedürftigen in Anspruch genommen werden. Als Bedürftig zählen unter anderem Hartz-IV-Empfänger, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose.

Tafelausweis

Bei Ihrem ersten Besuch der Tafel erhalten Sie einen Ausweis. Der Ausweis ist kostenfrei. Damit können Sie an jeder Ausgabestelle der Stendaler Tafel Ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Für die Ausstellung benötigte Formulare:

  • gültigen Personalausweis
  • aktueller Bescheid über Sozialleistungen