Die Tafel kann von allen Bedürftigen in Anspruch genommen werden. Als Bedürftig zählen unter anderem Hartz-IV-Empfänger, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose.
Eine Anmeldung ist möglich wenn die Kapazitäten es zu lassen. Bei zu hoher Nachfrage, sind wir gezwungen eine Neuanmeldung abzulehnen. Ein Anmelde-Stopp kann zeitlich nicht benannt werden.
Momentan: Keine Neuanmeldung möglich! (Stand: Februar 2026)
Tafelausweis
Bei Ihrem ersten Besuch der Tafel erhalten Sie einen Ausweis. Der Ausweis ist kostenfrei. Damit können Sie an jeder Ausgabestelle der Stendaler Tafel Ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Für die Ausstellung benötigte Formulare:
- gültigen Personalausweis
- aktueller Bescheid über Sozialleistungen
